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NSA wollte ungehindert auf Internetknoten zugreifen

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NSA wollte ungehindert auf Internetknoten zugreifen

Heikle Anfrage: Der amerikanische Geheimdienst wollte 2008 nicht nur die Satellitenkommunikation anzapfen, sondern auch Glasfaserkabel in Frankfurt. Doch das Kanzleramt lehnte ab.

Von Manuel Bewarder, Uwe Müller, Ileana Grabitz

Der amerikanische Nachrichtendienst NSA wollte die Kooperation mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) im Jahr 2008 ausweiten, um einen ungehinderten Zugriff auf den zentralen Internetknoten in Frankfurt am Main zu erhalten. Das erfuhr die “Welt” aus Sicherheitskreisen.

Demnach wusste die Bundesregierung spätestens zu diesem Zeitpunkt, dass die Überwachungswünsche des amerikanischen Geheimdiensts über das hinausgehen könnten was durch die deutsche Rechtslage gedeckt ist. Demnach fragte der US-Dienst das Kanzleramt damals an, ob die Vereinbarung für den Informationsaustausch bei der Satellitenkommunikation in Bad Aibling nicht auch in Frankfurt angewendet werden könnte. Demnach wusste die Bundesregierung spätestens zu diesem Zeitpunkt, dass die Überwachungswünsche des amerikanischen Geheimdiensts deutlich über das hinausgehen, was aus Sicht der deutschen Bürger und Unternehmen zu verantworten ist.

Seit zwei Wochen erschüttert die Zusammenarbeit der Geheimdienste diesseits und jenseits des Atlantiks das politische Berlin: Dem BND wird vorgeworfen, er habe der NSA über Jahre hinweg geholfen, deutsche Unternehmen und Politiker auszuspähen. Im Zuge der Affäre steht auch das Kanzleramt in der Kritik. Ihm wird vorgeworfen, seiner Aufsichtspflicht gegenüber dem BND nicht genügend nachgekommen zu sein.

Grundrechte wären nicht mehr geschützt gewesen

Zumindest in diesem Fall lässt sich konstatieren, dass die Regierungszentrale im Sinne der deutschen Bürger und Unternehmen handelte. Das Bundeskanzleramt entschied sich damals nach Rücksprache mit dem BND gegen die Ausweitung der Kooperation. Hintergrund war dem Vernehmen nach die Annahme, dass man den Datenschutz deutscher Bürger und Unternehmen im Falle des Zugriffs auf Internetdaten in Glasfaserkabeln nicht unbedingt gewährleisten könne.

Bei der Satellitenkommunikation hingegen ist dies durch den Einsatz von Filtern sehr wohl der Fall – wie es auch in Bad Aibling praktiziert wird. Erstmals 2005 waren BND-Mitarbeitern in der Gesamtzahl der US-Datenanfragen Suchbegriffe aufgefallen, die deutschen Interessen zuwiderlaufen könnten. Der BND reagierte damals umgehend und beschloss, entsprechende Filter einzuziehen. Eine Praxis, die bis heute angewandt wird.

Die deutsche Seite wäre demnach 2008 nach eigener Ansicht Gefahr gelaufen, gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu verstoßen und keinen ausreichenden Schutz mehr bieten zu können. Ein solcher Datenaustausch hätte womöglich auch gegen das 2002 unterzeichnete “Memorandum of Agreement” verstoßen, das die Grundlage für die Zusammenarbeit in Bad Aibling ist. Mit dem Ziel, die nationalen Kräfte im Kampf gegen den Terror zu bündeln, werden dort seither Datenverkehre in Krisengebieten abgeschöpft.

Der Artikel auf welt.de

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